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Nachstehende Beitragsordnung wurde auf der
Jahreshauptversammlung am 8. April 1981 beschlossen, geändert 1994 und ergänzt 1998, 2001 und 2007:
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§1
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Jedes Mitglied hat den von der Mitgliederversammlung beschlossenen
Beitrag zu entrichten.
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§2
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Der Jahresbeitrag beträgt seit dem 01.01.2007 -
EURO 45,00
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§3
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In den Jahresbeitrag sind enthalten:
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a)
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Unverbindliche Rechtsauskünfte in Haus- und
Grundeigentümer-Angelegenheiten.
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b)
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Der freie Bezug der Norddeutsche Hausbesitzer Zeitung
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c) |
Recht zur Teilnahme an Vereinsveranstaltungen |
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d) |
Auf Antrag eine Grundstücks-Haftpflichtversicherung gemäß der Vereinspolice für eine nicht gewerbliche Immobilie.
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§4
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Jede weitere, nicht gewerblich genutzte Immobilie, unterschieden durch Hausnummern, kann ebenfalls angemeldet werden. Der Jahresbeitrag für diese weiteren Immobilie beträgt je Grundstück 50 % eines Jahresbeitrages.
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§5
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Alle Beiträge sind im 1. Quartal eines jeden Jahres
fällig und zu zahlen.
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Mögliche Einbeziehung weiterer Versicherungen ausschließlich auf Antrag bei PROVINZIAL Agentur Schenefeld, Lindenallee 3, Tel 830 00 50 Herr Geest.
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